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VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Kitzbühel

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Kitzbühel

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Kitzbühel

Bundesrecht VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Kitzbühel

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. November 1986, V 10/86-8, V 11/86-7, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt am 6. Feber 1987, die Worte „, Bundeshandelsakademie und -handelsschule (Traunsteinerweg)“ in der Z 1, die Worte „sowie in einem Umkreis von 200 m von diesen“ in der Z 2 und das Wort „, Postamt“ in der Z 3 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 3. Mai 1983, mit welcher, gestützt auf § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die zur Selbstbedienung durch Kunden bestimmt sind und zum Verkauf von Kaugummi, Schokolade, Zuckerwaren und anderen Süßigkeiten sowie von Kleinspielwaren dienen, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

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