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10000879 AT

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 1986, G 12/86-11, V 1, 2/86-11, der Bundesregierung zugestellt am 11. August 1986, ausgesprochen, daß § 15 lit. c sowie die Worte „Einhebung der Mitgliedsbeiträge (Umlagenordnung),“ im § 17 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes betreffend die Errichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz), BGBl. Nr. 20/1948, in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 301/1984 verfassungswidrig waren.

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