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10000849 AT

Bischofshofen - Mühlbach - Änderung der Gemeindegrenzen

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Landesrecht Bischofshofen - Mühlbach - Änderung der Gemeindegrenzen

Salzburg

N1199419575A

Landesrecht Bischofshofen - Mühlbach - Änderung der Gemeindegrenzen

§ 1

Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Bischofshofen und der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 7696 und 7758 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 7696 bis 7716, über 7763, und 7717 bis 7758 ergibt.

Landesrecht Bischofshofen - Mühlbach - Änderung der Gemeindegrenzen

§ 2

Die Lage der genannten Grenzpunkte und der Verlauf der Gemeindegrenze ergeben sich aus der beim Vermessungsamt St. Johann im Pongau aufliegenden Unterlage GZ P 248/1992.

Landesrecht Bischofshofen - Mühlbach - Änderung der Gemeindegrenzen

§ 3

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.

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