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10000847 AT

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 1986, V 54, 55/85-13, ausgesprochen, daß die Verordnungen des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 24. Jänner 1983 und vom 16. März 1983 über die Festsetzung von Betriebszeiten für Schifflistickmaschinen, kundgemacht im Amtsblatt für das Land Vorarlberg 1983 Nr. 5 und Nr. 12, gesetzwidrig waren.

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