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10000843 AT

Landespflegegeld - Nachsicht

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Landesrecht Landespflegegeld - Nachsicht

Salzburg

N1199419266A

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 1986, G 241, 242/85-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 28. April 1986, ausgesprochen, daß § 29 Abs. 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 2/1954, in der Stammfassung verfassungswidrig war.

(2) Die Gesetzesstellen sind nicht mehr anzuwenden.

Landesrecht Landespflegegeld - Nachsicht

§ 1

Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft kann bei der Gewährung von Pflegegeld nach dem Salzburger Pflegegeldgesetz Fremden nachgesehen werden, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten.

Landesrecht Landespflegegeld - Nachsicht

§ 2

Bei der Beurteilung der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Fremden ist Bedacht zu nehmen

Landesrecht Landespflegegeld - Nachsicht

§ 3

Bei Fremden, denen nach § 2 Abs. 3 des Salzburger Behindertengesetzes 1981, LGBl. Nr. 93, Nachsicht vom Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft gewährt worden ist, kann von der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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