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VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Koblach

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Koblach

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Koblach

Bundesrecht VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Koblach

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. September 1986, V 14/86-8, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt am 18. November 1986, die Wortfolge „Alte Post,'' in Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Koblach (Bezirk Feldkirch, Vorarlberg) vom 28. September 1982, durch welche, gestützt auf § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Süßwaren-, Kaugummi-, Spielzeug- und sonstigen Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

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