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10000834 AT

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 1986, G 13/86-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. November 1986, ausgesprochen, daß § 112 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 333/1979, in der Stammfassung verfassungswidrig war.

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