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10000823 AT

Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße

Salzburg

N1199418737A

Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße

Die Großarler Landesstraße (L 109) wird im Teilstück zwischen Straßenkilometer 6,700 und 6,850 wie folgt umgelegt

Die neue Straßentrasse zweigt bei Straßenkilometer 6,700 mit einer leichten Linkskurve vom Bestand ab, durchsticht in Form eines Tunnels eine ca. 50 m hohe Felsnase und mündet bei Straßenkilometer 6,850 (neu 6,835) wieder in die bestehende Straßentrasse ein.

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