10000823
AT
Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße
Salzburg
N1199418737A
Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße
Die Großarler Landesstraße (L 109) wird im Teilstück zwischen Straßenkilometer 6,700 und 6,850 wie folgt umgelegt
Die neue Straßentrasse zweigt bei Straßenkilometer 6,700 mit einer leichten Linkskurve vom Bestand ab, durchsticht in Form eines Tunnels eine ca. 50 m hohe Felsnase und mündet bei Straßenkilometer 6,850 (neu 6,835) wieder in die bestehende Straßentrasse ein.