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10000822 AT

Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Landesrecht Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Salzburg

N1199418725A

Bundesrecht Erteilung gewisser Ermächtigungen gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes 1973 an das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

Auf Grund des § 15 Abs. 1 und 2 des Bundesministeriengesetzes 1973, BGBl. Nr. 389, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr verordnet

Landesrecht Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum tritt gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Anpassungsprotokolles zu diesem Abkommen mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

Bundesrecht Erteilung gewisser Ermächtigungen gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes 1973 an das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

§ 1. Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird in Angelegenheiten seines Wirkungsbereiches ermächtigt, soweit dadurch weder völkerrechtliche noch außenpolitische Fragen berührt werden und staatsvertragliche Regelungen dem nicht entgegenstehen, sowie unter Beachtung des § 15 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes 1973

Bundesrecht Erteilung gewisser Ermächtigungen gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes 1973 an das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

§ 2. (1) Die in § 1 ausgesprochene Ermächtigung wird unter der Bedingung erteilt,

(2) Die Bestimmungen des § 1 hindern nicht, daß, soweit sich dies aus außenpolitischen Gründen als notwendig erweist,

Bundesrecht Erteilung gewisser Ermächtigungen gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes 1973 an das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1985 in Kraft; mit gleichem Zeitpunkt tritt die Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 9. Oktober 1977, mit der dem Bundesministerium für Verkehr gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes 1973 gewisse Ermächtigungen erteilt werden, BGBl. Nr. 527/1977, außer Kraft.

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