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Ausschreibung der Gemeindevertretungswahlen

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Ausschreibung der Gemeindevertretungswahlen

Salzburg

N1199410020G

Landesrecht Ausschreibung der Gemeindevertretungswahlen

§ 1

Die Verordnung vom 23. Feber 1994, LGBl. Nr. 33, über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Salzburg im Jahr 1994 wird aufgehoben.

Landesrecht Ausschreibung der Gemeindevertretungswahlen

§ 2

Die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Salzburg werden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg für Sonntag, den 6. November 1994 (Wahltag), ausgeschrieben. Als Tag der Wahlausschreibung und als Stichtag hat der 26. August 1994 zu gelten.

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