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10000791 AT

Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes - Halleiner Krankenanstalten

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Landesrecht Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes - Halleiner Krankenanstalten

Salzburg

N1199317728A

Landesrecht Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes - Halleiner Krankenanstalten

Auf Grund des § 52 der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975, LGBl. Nr. 97, in der geltenden Fassung wird kundgemacht, daß die Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom 21. April 1993, Zl. 3/06-54.470/167-1993, der von der Halleiner Krankenanstalten Betriebsgesellschaft m.b.H. betriebenen allgemeinen Krankenanstalt gemäß den §§ 27 und 29 der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975 das Öffentlichkeitsrecht verliehen hat.

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