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10000775 AT

Bischofshofen - Pfarrwerfen - Änderung der Gemeindegrenzen

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Landesrecht Bischofshofen - Pfarrwerfen - Änderung der Gemeindegrenzen

Salzburg

N1199316925A

Landesrecht Bischofshofen - Pfarrwerfen - Änderung der Gemeindegrenzen

§ 1

Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Bischofshofen und der Gemeinde Pfarrwerfen wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 6411 und 6405 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 6410, 6409, 6408, 6407 und 6406 ergibt. Die angeführten Grenzpunkte liegen in der Mitte des Klausgrabens.

Landesrecht Bischofshofen - Pfarrwerfen - Änderung der Gemeindegrenzen

§ 2

Die Lage der genannten Grenzpunkte und der Verlauf der Gemeindegrenze ergeben sich aus der beim Vermessungsamt St. Johann im Pongau aufliegenden Unterlage GZ-P 62/1992.

Landesrecht Bischofshofen - Pfarrwerfen - Änderung der Gemeindegrenzen

§ 3

Spätere Änderungen im Verlauf des Klausgrabens haben auf den in den §§ 1 und 2 bestimmten Verlauf der Gemeindegrenze keinen Einfluß.

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