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10000729 AT

Mariapfarr - St. Andrä im Lungau - Änderung der Gemeindegrenzen

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Mariapfarr - St. Andrä im Lungau - Änderung der Gemeindegrenzen

Salzburg

N1199313717A

Landesrecht Mariapfarr - St. Andrä im Lungau - Änderung der Gemeindegrenzen

§ 1

(1) Die Gemeindegebiete der Gemeinden Mariapfarr und St. Andrä im Lungau werden geändert wie folgt

(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 1. Jänner 1992 zugrunde.

(3) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze ergibt sich aus dem beim Vermessungsamt Tamsweg aufliegenden technischen Operat der Zusammenlegung Mariapfarr.

Landesrecht Mariapfarr - St. Andrä im Lungau - Änderung der Gemeindegrenzen

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

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