10000729
AT
Mariapfarr - St. Andrä im Lungau - Änderung der Gemeindegrenzen
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Landesrecht Mariapfarr - St. Andrä im Lungau - Änderung der Gemeindegrenzen
Salzburg
N1199313717A
Landesrecht Mariapfarr - St. Andrä im Lungau - Änderung der Gemeindegrenzen
§ 1
(1) Die Gemeindegebiete der Gemeinden Mariapfarr und St. Andrä im Lungau werden geändert wie folgt
(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 1. Jänner 1992 zugrunde.
(3) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze ergibt sich aus dem beim Vermessungsamt Tamsweg aufliegenden technischen Operat der Zusammenlegung Mariapfarr.
Landesrecht Mariapfarr - St. Andrä im Lungau - Änderung der Gemeindegrenzen
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.