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10000726 AT

Umlegung eines Teilstückes der Rauriser Landesstraße (L 112)

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Rauriser Landesstraße (L 112)

Salzburg

N1199219366A

Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Rauriser Landesstraße (L 112)

§ 1

Die Rauriser Landesstraße (L 112) wird im Teilstück zwischen Straßenkilometer 9,543 und 11,190 wie folgt umgelegt

Die neue Straßentrasse zweigt bei Straßenkilometer 9,543 nächst der Zufahrt zum Anwesen "Grub" mit einem Rechtsbogen vom Bestand ab und verläuft über eine Länge von ca. 1,2 km entlang des westlichen Ufers der Rauriser Ache. In weiterer Folge überquert die neue Straßentrasse die Rauriser Ache und mündet bei Straßenkilometer 11,190 nächst dem Gasthaus "Maislauwirt" wieder in die bestehende Straßentrasse ein.

Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Rauriser Landesstraße (L 112)

§ 2

Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Oktober 1973, LGBl. Nr. 127, mit der hinsichtlich eines Teiles der Rauriser Landesstraße die Umlegung verfügt wird, wird dahingehend geändert, daß der Ausdruck "sowie 9,500 und 11,900" im ersten Satz und der dritte Satz entfallen.

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