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10000659 AT

Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO

28.09.1979

Deutsch, Englisch

N1197916643S

Bundesrecht Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO

(Anm.: Anlage aufgrund der Größe des Plans nicht darstellbar.)

Bundesrecht Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO

Der gemeinsame Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt einen Teil des ständigen Amtssitzbereichs jeder der beiden Organisationen im Sinne des Abschnitts 3 von beiden Amtssitzabkommen dar. Dementsprechend finden die Bestimmungen von beiden Amtssitzabkommen auf diesen Bereich sinngemäß Anwendung.

Bundesrecht Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO

Dieses Abkommen tritt am 1. September 1979 in Kraft.

Geschehen in Wien und New York, am 28. September 1979 in drei Urschriften, in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

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