10000657
AT
Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (4 Artikel)
Bundesrecht Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
20.09.1979
Deutsch, Englisch
N1197916635S
Bundesrecht Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
Anl. 1 Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
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(Anm.: Karte als PDF dokumentiert)
Bundesrecht Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
Art. 1 Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
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Der Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt den ständigen Amtssitzbereich der Organisation im Sinne des Abschnitts 3 des Amtssitzabkommens dar.
Bundesrecht Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
Art. 2 Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
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Dieses Abkommen tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.
Geschehen in Wien, am 20. September eintausendneunhundertneunundsiebzig, in zwei Urschriften, in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.