10000647
AT
Umlegung eines Teilstückes der Glemmtal Landesstraße (L 111)
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Glemmtal Landesstraße (L 111)
Salzburg
N1199019399A
Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Glemmtal Landesstraße (L 111)
Die Glemmtal Landesstraße (L 111) wird im Bereich der Teilstücke zwischen Straßenkilometer 19,3 bis 19,6 und zwischen Straßenkilometer 19,8 bis 20,0 umgelegt wie folgt
Die neue Trasse verläßt die Glemmtal Landesstraße (L 111) bei Straßenkilometer 19,3 in einem Bogen verlaufend bis zu einem Abstand von 20 m in südlicher Richtung und mündet bei Straßenkilometer 19,6 in die bestehende Trasse. Ab Straßenkilometer 19,8 verläuft die neue Trasse in einer leichten Biegung bis 30 m südlich der bestehenden Kurve und bindet bei Straßenkilometer 20,0 wieder an den bestehenden Straßenverlauf an.