10000646
AT
Radstadt - Untertauern - Änderung der Gemeindegrenzen
4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (4 Artikel)
Landesrecht Radstadt - Untertauern - Änderung der Gemeindegrenzen
Salzburg
N1199019395A
Landesrecht Radstadt - Untertauern - Änderung der Gemeindegrenzen
§ 1
Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Radstadt und der Gemeinde Untertauern wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 3570 und 3571 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 4306, 4038 und 4037 ergibt.
Landesrecht Radstadt - Untertauern - Änderung der Gemeindegrenzen
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte ergeben sich aus der beim Vermessungsamt St. Johann im Pongau aufliegenden technischen Unterlage GZ 1151/85 - P 314/88.
Landesrecht Radstadt - Untertauern - Änderung der Gemeindegrenzen
§ 3
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.