Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10000640 AT

Änderung der Staatsgrenze - Zuweisung eines Gebietsteiles an Grödig

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Änderung der Staatsgrenze - Zuweisung eines Gebietsteiles an Grödig

Salzburg

N1199018590A

Landesrecht Änderung der Staatsgrenze - Zuweisung eines Gebietsteiles an Grödig

Artikel I

Jener Gebietsteil, welcher dem Land Salzburg im Zuge der Änderung der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland durch das Landesverfassungsgesetz vom 4. April 1990, LGBl. Nr. 55, über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich bzw. dem Land Salzburg und der Bundesrepublik Deutschland in einem Teil des Grenzabschnittes "Saalach-Scheibelberg" zugefallen ist, wird der Marktgemeinde Grödig zugewiesen.

Landesrecht Änderung der Staatsgrenze - Zuweisung eines Gebietsteiles an Grödig

Artikel II

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem im Art. I genannten Landesverfassungsgesetz in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →