Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10000639 AT

Verlauf der Staatsgrenze - Grenzabschnitt "Saalach-Scheibelberg"

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Verlauf der Staatsgrenze - Grenzabschnitt "Saalach-Scheibelberg"

Salzburg

N1199018587A

Landesrecht Verlauf der Staatsgrenze - Grenzabschnitt "Saalach-Scheibelberg"

Artikel I

(1) Der Verlauf der Staatsgrenze wird im Grenzabschnitt "Saalach-Scheibelberg" zwischen den Grenzpunkten 80/2 und 82a durch die Anlage 11 (Beschreibung der Staatsgrenze mit Koordinatenverzeichnis)

Anlage 12 (Grenzkarte im Maßstab 1:5000)

bestimmt.

(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind

Landesrecht Verlauf der Staatsgrenze - Grenzabschnitt "Saalach-Scheibelberg"

Artikel II

(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt - vorbehaltlich des zu seiner Wirksamkeit erforderlichen übereinstimmenden Bundesverfassungsgesetzes - zum gleichen Zeitpunkt in Kraft wie der im Art. 1 Abs. 2 Z. 2 genannte Vertrag.

(2) Die Landesregierung hat die Nummer, unter welcher der im Abs. 1 genannte Vertrag im Bundesgesetzblatt verlautbart wird, im Landesgesetzblatt kundzumachen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →