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10000637 AT

Berufsjäger - Prüfungsgebühr

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Berufsjäger - Prüfungsgebühr

Salzburg

N1199013265A

Landesrecht Berufsjäger - Prüfungsgebühr

§ 1

Die Prüfungsgebühr für die Berufsjägerprüfung (§§ 2 ff des Berufsjägergesetzes, LGBl. Nr. 29/1964) beträgt 25,44 €.

Landesrecht Berufsjäger - Prüfungsgebühr

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 11. Dezember 1984, LGBl. Nr. 103, mit der die Prüfungsgebühr für die Berufsjägerprüfung bestimmt wird, außer Kraft.

(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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