Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße (L 109)
Gesetzestext (4 Artikel)
Salzburg
N1198919432A
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Die Großarler Landesstraße (L 109) wird im Teilstück zwischen Straßenkilometer 0,0 und 1,604 wie folgt umgelegt
Die neue Trasse verläuft in geschwungener Linienführung von Straßenkilometer 9,045 der Pinzgauer Straße (B 311) ca. 0,3 km in östlicher Richtung, wobei die ÖBB-Bahnstrecke Salzburg - Wörgl und die Salzach gequert werden. Die anschließend in einem Rechtsbogen steigende Trasse mündet nach ca. 0,5 km in die bestehende Trasse der Großarler Landesstraße (L 109) bei Straßenkilometer 1,604 ein.
1. a) Die gesetzliche Regelung der Ausstattung von Kraftfahrzeugen, die der Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr und auf mitbenützten Verkehrsflächen ohne öffentlichen Verkehr dienen, ist eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens nach Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG.
b) Dasselbe gilt für die Regelung der Verpackung derart zu befördernder gefährlicher Güter und der Beförderung selbst, soweit dadurch den Gefahren begegnet werden soll, die sich daraus ergeben, daß die Beförderung durch Kraftfahrzeuge erfolgt.
2. Gesetzliche Regelungen, die verhindern sollen, daß Lebensmittel anläßlich der Beförderung mit Kraftfahrzeugen verderben, sind eine Angelegenheit des Gesundheitswesens nach Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG.