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10000619 AT

Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße (L 109)

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße (L 109)

Salzburg

N1198919432A

Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Landesrecht Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße (L 109)

Die Großarler Landesstraße (L 109) wird im Teilstück zwischen Straßenkilometer 0,0 und 1,604 wie folgt umgelegt

Die neue Trasse verläuft in geschwungener Linienführung von Straßenkilometer 9,045 der Pinzgauer Straße (B 311) ca. 0,3 km in östlicher Richtung, wobei die ÖBB-Bahnstrecke Salzburg - Wörgl und die Salzach gequert werden. Die anschließend in einem Rechtsbogen steigende Trasse mündet nach ca. 0,5 km in die bestehende Trasse der Großarler Landesstraße (L 109) bei Straßenkilometer 1,604 ein.

Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH

1. a) Die gesetzliche Regelung der Ausstattung von Kraftfahrzeugen, die der Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr und auf mitbenützten Verkehrsflächen ohne öffentlichen Verkehr dienen, ist eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens nach Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG.

b) Dasselbe gilt für die Regelung der Verpackung derart zu befördernder gefährlicher Güter und der Beförderung selbst, soweit dadurch den Gefahren begegnet werden soll, die sich daraus ergeben, daß die Beförderung durch Kraftfahrzeuge erfolgt.

2. Gesetzliche Regelungen, die verhindern sollen, daß Lebensmittel anläßlich der Beförderung mit Kraftfahrzeugen verderben, sind eine Angelegenheit des Gesundheitswesens nach Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG.

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