10000600
AT
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
„Die Regelung der unschädlichen Beseitigung von Abfällen fällt insoweit in die Zuständigkeit der Länder, als sie nicht in Angelegenheiten erfolgt, deren Regelung der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten ist.“