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10000562 AT

Erklärung der Gemeinde Eugendorf zum Markt

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Landesrecht Erklärung der Gemeinde Eugendorf zum Markt

Salzburg

N1198719753A

Landesrecht Erklärung der Gemeinde Eugendorf zum Markt

Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Salzburger Gemeindeordnung 1976, LGBl. Nr. 56, in der geltenden Fassung wird kundgemacht

Die Salzburger Landesregierung hat mit Beschluß vom 14. Oktober 1987 die Gemeinde Eugendorf, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, zum Markt erklärt.

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