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Einzugsgebiete der Wildbäche

8 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (8)

Gesetzestext (8 Artikel)

Landesrecht Einzugsgebiete der Wildbäche

Einzugsgebiete der Wildbäche

Landesrecht Kapuzinerberg; Jagdgebietsausgliederung

Salzburg

N1198711590A

Landesrecht Einzugsgebiete der Wildbäche

Einzugsgebiete der Wildbäche

Landesrecht Einzugsgebiete der Wildbäche

Als Einzugsgebiete von Wildbächen im Land Burgenland werden die im Anhang zu dieser Verordnung enthaltenen Gebiete festgelegt.

Landesrecht Kapuzinerberg; Jagdgebietsausgliederung

§ 1

(1) Das Gebiet des Kapuzinerberges in der Stadt Salzburg wird aus dem Gemeinschaftsjagdgebiet ausgegliedert.

(2) Die Grenzen des ausgegliederten Gebietes verlaufen jeweils entlang der vom Kapuzinerberg abgewandten Grenze folgender Verkehrsflächen: Linzer Gasse, Schallmooser Hauptstraße, Doblerweg, Eberhard-Fugger-Straße, Pausingerstraße, Arenbergstraße und Steingasse.

Landesrecht Einzugsgebiete der Wildbäche

Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung umfaßt das Land Burgenland.

Landesrecht Kapuzinerberg; Jagdgebietsausgliederung

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Monat in Kraft.

Landesrecht Einzugsgebiete der Wildbäche

Der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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