Einzugsgebiete der Wildbäche
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Gesetzestext (8 Artikel)
Einzugsgebiete der Wildbäche
Salzburg
N1198711590A
Einzugsgebiete der Wildbäche
Als Einzugsgebiete von Wildbächen im Land Burgenland werden die im Anhang zu dieser Verordnung enthaltenen Gebiete festgelegt.
§ 1
(1) Das Gebiet des Kapuzinerberges in der Stadt Salzburg wird aus dem Gemeinschaftsjagdgebiet ausgegliedert.
(2) Die Grenzen des ausgegliederten Gebietes verlaufen jeweils entlang der vom Kapuzinerberg abgewandten Grenze folgender Verkehrsflächen: Linzer Gasse, Schallmooser Hauptstraße, Doblerweg, Eberhard-Fugger-Straße, Pausingerstraße, Arenbergstraße und Steingasse.
Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung umfaßt das Land Burgenland.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Monat in Kraft.
Der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.