Entwicklungsplan - Die Stadt Salzburg und ihr Umland; 1. Änderung
Gesetzestext (4 Artikel)
Salzburg
N1198710121U
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
„Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung und die Auflassung von Gerichten der untersten Organisationsstufe, die mit einem auf bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege beschränkten Wirkungsbereich ausgestattet sind, sowie die Übertragung eines auf bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege beschränkten Sachbereiches an Bezirksgerichte zur Besorgung in einem mit ihrem Sprengel nicht übereinstimmenden Ortsbereich fällt insoweit in die Zuständigkeit des Bundes, als durch eine damit verbundene Schmälerung des sachlichen Wirkungsbereiches von Bezirksgerichten an deren grundsätzlich allgemeiner Zuständigkeit auf dem Gebiet des Zivil- und/oder Strafrechtswesens nichts geändert wird.“
In der durch orangefarbene Balken vorgenommenen, die Ortschaft Elixhausen erfassenden Festlegung eines Wohngebietes entfallen die beiden untersten (südlichen) Balken.