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10000535 AT

"Naturpark Geschriebenstein"

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht "Naturpark Geschriebenstein"

"Naturpark Geschriebenstein"

Landesrecht "Naturpark Geschriebenstein"

"Naturpark Geschriebenstein"

Landesrecht "Naturpark Geschriebenstein"

Die Gebietsteile der freien Landschaft der Gemeinden Lockenhaus, Markt Neuhodis, Rechnitz und Unterkohlstätten, die mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. April 1972, mit der die Umgebung von Bernstein, Lockenhaus und Rechnitz zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wird, LGBl. Nr. 19, als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, erhalten die Bezeichnung “Naturpark Geschriebenstein”.

Landesrecht "Naturpark Geschriebenstein"

Die Grenzen des Naturparkes sind in der Anlage, die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, festgesetzt.

Landesrecht "Naturpark Geschriebenstein"

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Mai 1996, mit der Gebiesteile von Lockenhaus und Rechnitz die Bezeichnung “Naturpark” erhalten, LGBl. Nr. 58, außer Kraft.

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