Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeinden auf die Landesregierung
Gesetzestext (5 Artikel)
Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeinden auf die Landesregierung
Privilegien und Immunitäten des Europarates
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates vom 2. September 1949 samt Zusatzprotokoll vom 6. November 1952 (BGBl. Nr. 127/1957, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 63/1967) sowie zum Zweiten Protokoll vom 15. Dezember 1956 (BGBl. Nr. 13/1959, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 63/1967) und zum Vierten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates vom 16. Dezember 1961 (BGBl. Nr. 88/1962, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 63/1967) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde
Zum Allgemeinen Abkommen samt Zusatzprotokoll
Irland 21. September 1967
Zypern 30. November 1967
Malta 22. Jänner 1969
Zum Zweiten Protokoll
Irland 21. September 1967
Zypern 30. November 1967
Malta 6. Mai 1969
Zum Vierten Protokoll
Irland 21. September 1967
Zypern 30. November 1967
Malta 6. Mai 1969
Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland 24. Feber 1971
Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes LGBl. Nr. 54/1996, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Gemeinden Baumgarten, Draßburg, Eltendorf, Königsdorf, Moschendorf, Ollersdorf im Burgenland, Strem, Wörterberg und für die Verwaltungsgemeinschaft Sigleß- Krensdorf der Landesregierung übertragen
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1998 in Kraft.