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10000476 AT

Mattsee - Obertrum am See - Änderung der Gemeindegrenzen

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht Mattsee - Obertrum am See - Änderung der Gemeindegrenzen

Salzburg

N1198419815A

Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Landesrecht Mattsee - Obertrum am See - Änderung der Gemeindegrenzen

Artikel I

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Mattsee und der Gemeinde Obertrum am See wird geändert wie folgt

(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 2. Mai 1983 zugrunde.

Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH

„Die Einrichtung eines Fonds zur Besorgung von Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung, dessen Zweck nicht über den Interessenbereich eines Landes hinausgeht, ist eine Angelegenheit, die gemäß Art. 15 Abs. 1 B.-VG. in die Zuständigkeit der Länder fällt.“

Landesrecht Mattsee - Obertrum am See - Änderung der Gemeindegrenzen

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1984 in Kraft.

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