10000476
AT
Mattsee - Obertrum am See - Änderung der Gemeindegrenzen
5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (5 Artikel)
Landesrecht Mattsee - Obertrum am See - Änderung der Gemeindegrenzen
Salzburg
N1198419815A
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Landesrecht Mattsee - Obertrum am See - Änderung der Gemeindegrenzen
Artikel I
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Mattsee und der Gemeinde Obertrum am See wird geändert wie folgt
(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 2. Mai 1983 zugrunde.
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
„Die Einrichtung eines Fonds zur Besorgung von Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung, dessen Zweck nicht über den Interessenbereich eines Landes hinausgeht, ist eine Angelegenheit, die gemäß Art. 15 Abs. 1 B.-VG. in die Zuständigkeit der Länder fällt.“
Landesrecht Mattsee - Obertrum am See - Änderung der Gemeindegrenzen
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1984 in Kraft.