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Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

10 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (10)

Gesetzestext (10 Artikel)

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

Salzburg

Erfassungsstichtag: 17.3.1983

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

(1) Das im westlichen Teil der Gemeinde Unken, politischer Bezirk Zell am See, unmittelbar an der Staatsgrenze gelegene Winklmoos wird zum Natur- und Europaschutzgebiet erklärt.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1:5000 festgelegt. Dieser Plan ist wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und bei der Gemeinde Unken während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

Diese Verordnung dient folgenden Zielen

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

(1) In dem gemäß § 1 festgelegten Schutzgebiet sind alle Eingriffe in die Natur untersagt.

(2) Vom Verbot ausgenommen sind lediglich

(3) Als verbotene Eingriffe im Sinne des Abs. 1 gelten insbesondere

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

Die Landesregierung kann auf Ansuchen im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten des § 2 bewilligen, soweit diese Maßnahmen dem Schutzzweck des Schutzgebietes nicht widersprechen und überdies keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele gemäß § 1a Z 1 und 2 zu erwarten ist. Eine solche Bewilligung kann auch unter Auflagen und befristet erteilt werden.

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift ‚Natur- und Europaschutzgebiet Winklmoos’ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 2 oder der gemäß § 3 erlassenen Bescheide sowie die Beschädigung, eigenmächtige Entfernung, Verdeckung oder eine sonstige Beeinträchtigung der Wirksamkeit der Kennzeichen des Schutzgebietes werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 61 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 bestraft.

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien

Landesrecht Winklmoos-Europaschutzgebietsverordnung

(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. November 1976, LGBl. Nr. 93, mit der Teile der Gemeinde Unken, politischer Bezirk Zell am See, zum Naturschutzgebiet erklärt werden (Winklmoos-Naturschutzgebietsverordnung), außer Kraft.

(3) Die §§ 1a und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 40/2000 treten mit 30. März 2000 in Kraft.

(4) Die §§ 1, 1a Z 4 und 5, 2 Abs. 1 und 2 sowie (§§) 3 bis 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 51/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.

(5) Die §§ 1 Abs 2, 1a, 3 und 5a sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 14/2026 treten mit 1. März 2026 in Kraft.

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