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Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Landesrecht Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken
§ 0 Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken
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Der Oberösterreichische Landtag hat in seiner Sitzung am 10. November 1992 gemäß Art. 56 Abs. 2 und 4 L-VG 1991 nachstehende Vereinbarung genehmigt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. 19 Abs. 1 mit 17. April 1993 in Kraft.