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10000358 AT

Auflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen

8 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (8)

Gesetzestext (8 Artikel)

Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen

Burgenland

N2199317411H

Landesrecht Verordnung über die Kategorisierung von Landes- und Bezirksstraßen von Oberösterreich

Verordnung über die Kategorisierung von Landes- und Bezirksstraßen von Oberösterreich

Landesrecht Verordnung über die Kategorisierung von Landes- und Bezirksstraßen von Oberösterreich

Anlage

Kategorisierung des

Straßennetzes in Oberösterreich

(Anm: Anlage nicht darstellbar; siehe LGBl.Nr. 82/1992)

Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen

Der aus den Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz bestehende Standesamtsverband Grafenschachen wird aufgelöst.

Landesrecht Verordnung über die Kategorisierung von Landes- und Bezirksstraßen von Oberösterreich

§ 1

Die in der Beilage ersichtliche Kategorisierung des Straßennetzes für Oberösterreich wird als Grundlage für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Landes- und Bezirksstraßen für verbindlich erklärt.

Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen

Die vom Standesamtsverband Grafenschachen geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Grafenschachen weiterzuführen.

Landesrecht Verordnung über die Kategorisierung von Landes- und Bezirksstraßen von Oberösterreich

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

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