Auflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen
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Gesetzestext (8 Artikel)
Burgenland
N2199317411H
Verordnung über die Kategorisierung von Landes- und Bezirksstraßen von Oberösterreich
Anlage
Kategorisierung des
Straßennetzes in Oberösterreich
(Anm: Anlage nicht darstellbar; siehe LGBl.Nr. 82/1992)
Der aus den Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz bestehende Standesamtsverband Grafenschachen wird aufgelöst.
§ 1
Die in der Beilage ersichtliche Kategorisierung des Straßennetzes für Oberösterreich wird als Grundlage für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Landes- und Bezirksstraßen für verbindlich erklärt.
Die vom Standesamtsverband Grafenschachen geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Grafenschachen weiterzuführen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.