Musikschulplan (musikschulplan)
Inhaltsübersicht (7)
Gesetzestext (7 Artikel)
V Naturschutzgebiet "Reinthallermoos" in Attersee
(1) Standorte der Zentralmusikschulen sind die Freistadt Eisenstadt sowie Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart.
(2) Den Zentralmusikschulen kommen folgende Aufgaben zu
(1) Das Reinthallermoos in der Gemeinde Attersee, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Naturschutzgebiet im Sinne des § 17 des Gesetzes.
(2) Das Naturschutzgebiet umfaßt die Grundstücke Nr. 427/3, 427/6, 427/7, 429/1, 429/2 und 445/1, alle KG. Attersee.
(1) Standorte für Musikschulen sind folgende Gemeinden des politischen Bezirkes, in dem die jeweilige Zentralmusikschule ihren Sitz hat
V Naturschutzgebiet "Reinthallermoos" in Attersee
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.