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10000332 AT

V Zuweisung von Gebietsteilen an Gemeinde wegen LVG LGBl. Nr. 22/1990

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht V Zuweisung von Gebietsteilen an Gemeinde wegen LVG LGBl. Nr. 22/1990

V Zuweisung von Gebietsteilen an Gemeinde wegen LVG LGBl. Nr. 22/1990

Landesrecht V Zuweisung von Gebietsteilen an Gemeinde wegen LVG LGBl. Nr. 22/1990

§ 1

Die dem Hoheitsgebiet des Landes Oberösterreich auf Grund des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 22/1990 zufallenden Gebietsteile im Ausmaß von 4.097 m2 werden der Gemeinde Neustift im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohrbach und Gerichtsbezirk Lembach, zugewiesen.

Landesrecht V Zuweisung von Gebietsteilen an Gemeinde wegen LVG LGBl. Nr. 22/1990

§ 2

Diese Verordnung tritt in demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 22/1990.

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