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10000323 AT

Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing

Burgenland

N2199217073H

Landesrecht Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing

Die von der Stammgemeinde Großpetersdorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Großpetersdorf weiterzuführen.

Landesrecht Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.

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