10000323
AT
Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Landesrecht Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing
Burgenland
N2199217073H
Landesrecht Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing
Die von der Stammgemeinde Großpetersdorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Großpetersdorf weiterzuführen.
Landesrecht Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.