10000311
AT
Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten
6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Inhaltsübersicht (6)
Gesetzestext (6 Artikel)
Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten
Burgenland
N2199216907H
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
„Die Regelung der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit fällt nach Art. 10 Abs. 1 Z 1 („Bundesverfassung“) des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes.“
Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten
Der aus den Gemeinden Kemeten und Litzelsdorf bestehende Standesamtsverband Kemeten wird aufgelöst.
Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten
Die vom Standesamtsverband Kemeten geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Kemeten weiterzuführen.
Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.