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10000311 AT

Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten

Burgenland

N2199216907H

Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH

„Die Regelung der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit fällt nach Art. 10 Abs. 1 Z 1 („Bundesverfassung“) des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes.“

Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten

Der aus den Gemeinden Kemeten und Litzelsdorf bestehende Standesamtsverband Kemeten wird aufgelöst.

Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten

Die vom Standesamtsverband Kemeten geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Kemeten weiterzuführen.

Landesrecht Auflösung des Standesamtsverbandes Kemeten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

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