Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10000302 AT

Raumordnungs-Vereinbarung Lungau-Murau-Nockgebiet

9 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (9)

Gesetzestext (9 Artikel)

Landesrecht Raumordnungs-Vereinbarung Lungau-Murau-Nockgebiet

Salzburg

N1197810666A

Landesrecht Raumordnungs-Vereinbarung Lungau-Murau-Nockgebiet

Artikel I

Das Murau-Lungau-Nockgebiet umfaßt

Landesrecht Burgenländisches Jugendwohlfahrtsgesetz

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Landesrecht Raumordnungs-Vereinbarung Lungau-Murau-Nockgebiet

Artikel II

Im Interesse einer harmonischen und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung der Raumordnung im Lungau-Murau-Nockgebiet verpflichten sich die Vertragsparteien zur gegenseitigen Information über raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Gebiet eines anderen Landes haben können, und streben Einvernehmen an.

Landesrecht Raumordnungs-Vereinbarung Lungau-Murau-Nockgebiet

Artikel III

(1) Auf Verlangen einer Vertragspartei sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen gemäß Artikel II von den Vertragsparteien zum Zwecke der Erstattung von Vorschlägen und Empfehlungen gemeinsam zu beraten.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen an den gemeinsamen Vorschlägen und Empfehlungen (Abs. 1) zu orientieren.

Landesrecht Raumordnungs-Vereinbarung Lungau-Murau-Nockgebiet

Artikel IV

Diese Vereinbarung tritt zwei Monate nach Fertigung durch die Vertragsparteien in Kraft.

Landesrecht Raumordnungs-Vereinbarung Lungau-Murau-Nockgebiet

Artikel V

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jeder Vertragspartei jederzeit durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Ablauf des Monats wirksam, an dem die Erklärung den anderen Vertragsparteien zugegangen ist.

Landesrecht Raumordnungs-Vereinbarung Lungau-Murau-Nockgebiet

Artikel VI

(1) Diese Vereinbarung steht dem Bund zum Beitritt offen.

(2) Der Beitritt ist den Vertragsländern gegenüber schriftlich zu erklären. Er wird zwei Monate nach Abgabe der Erklärung gegenüber den Vertragsparteien wirksam.

Landesrecht Raumordnungs-Vereinbarung Lungau-Murau-Nockgebiet

Artikel VII

Diese Vereinbarung wird in dreifacher Urschrift ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Amte der Kärntner Landesregierung, beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung aufbewahrt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →