Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha, Änderung
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Gesetzestext (10 Artikel)
Burgenland
N2199117004H
V Naturschutzgebiet "Edelkastanienwald" in Unterach am Attersee
V Naturschutzgebiet "Edelkastanienwald" in Unterach am Attersee
Dem Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha gehören die Gemeinden Leithaprodersdorf und Wimpassing an der Leitha an.
(1) Der Edelkastanienwald in der Gemeinde Unterach am Attersee, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Naturschutzgebiet im Sinne des § 17 des Gesetzes.
(2) Die Grenzen des Naturschutzgebiets sind in der Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 82/2015 durch den Plan im Maßstab 1 : 2.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich. (Anm: LGBl. Nr. 82/2015)
V Naturschutzgebiet "Edelkastanienwald" in Unterach am Attersee
Der Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha hat seinen Sitz in der Gemeinde Leithaprodersdorf.
Gemäß § 17 Abs. 4 des Gesetzes sind folgende Eingriffe gestattet
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.