10000248
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Kompetenzfeststellung durch den VfGH
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
„1. Die verwaltungsbehördliche Erfassung landwirtschaftlicher Betriebe, um sie einer Sondererbrechtsfolge (Anerbenrecht) zu unterstellen, dient der Neuordnung und dauernden Sicherung der Bodenbesitzverhältnisse an diesen Liegenschaften; sie ist daher im Sinne des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 21. März 1931, Slg. Nr. 1390, eine Maßnahme der Bodenreform (Art. 12 Abs. 1 Z 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929).
2. Das Anerbenrecht selbst ist in seiner materiellrechtlichen und formalrechtlichen Regelung eine Angelegenheit des Zivilrechtswesens (Art. 10 Abs. 1 Z 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929).“