Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha, Änderung
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Gesetzestext (8 Artikel)
Burgenland
N2198917000H
Verordnung über die Ausstattung der zur Leichenbeförderung (Überführung) verwendeten Kraftwagen
Dem Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha gehören die Gemeinden Leithaprodersdorf, Loretto, Stotzing und Wimpassing an der Leitha an.
§ 1
Zur Leichenbeförderung (Überführung) dürfen nur solche Kraftwagen (Bestattungskraftwagen) verwendet werden, die einen fest mit dem Fahrgestell verbundenen Aufbau besitzen und deren Laderaum (Sargraum) ausschließlich für die Beförderung von Särgen und versargten Verstorbenen sowie von Bestattungsgegenständen, wie Kränzen, Blumenschmuck und dergleichen, bestimmt ist.
Der Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha hat seinen Sitz in der Gemeinde Leithaprodersdorf.
§ 2
Die Bestattungskraftwagen haben folgende Ausstattung aufzuweisen
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft.
§ 3
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1985 in Kraft.
(2) Sie gilt für jene Bestattungskraftwagen, die ab dem 1. Juli 1986 neu zugelassen werden.