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Erhebungsbogen des Bezirksweinbaukatasters

15 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (15)

Gesetzestext (15 Artikel)

Landesrecht Erhebungsbogen des Bezirksweinbaukatasters

Erhebungsbogen des Bezirksweinbaukatasters

Landesrecht Vereinbarung von Oberösterreich und Salzburg über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet

Die Vereinbarung wird zufolge ihres Artikels IV am 2. Dezember 1978 in Kraft treten.

Landesrecht B 312 Loferer Straße, sektorales Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

B 312 Loferer Straße, sektorales Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Landesrecht Erhebungsbogen des Bezirksweinbaukatasters

Landesrecht

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Kurztitel

Erhebungsbogen des Bezirksweinbaukatasters

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 7/1981

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

05.03.1981

Text

Anlage

Landesrecht Vereinbarung von Oberösterreich und Salzburg über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet

Artikel I

Das gemeinsame Grenzgebiet umfaßt

Landesrecht Erhebungsbogen des Bezirksweinbaukatasters

Die Weinbautreibenden haben die zur Anlegung des Bezirksweinbaukatasters erforderlichen Angaben unter Verwendung eines Erhebungsbogens nach dem in der ./. Anlage enthaltenen Muster zu machen.

Landesrecht B 312 Loferer Straße, sektorales Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Auf der B 312 Loferer Straße von Straßenkilometer 0,00 in der Gemeinde Kirchbichl bis Straßenkilometer 49,63 in der Gemeinde Waidring ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, die mit Hackschnitzel, Glasbruch, Schrott, Autos, Schlacke, Zement, Leergebinden, Maschinen, Verpackungsmaterial, Baustoffen und Betonfertigteilen beladen sind, verboten.

Landesrecht Vereinbarung von Oberösterreich und Salzburg über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet

Artikel II

Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet (Art. I) verpflichten sich die Vertragsparteien zur gegenseitigen Information über ihnen bekanntgewordene raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf den in das gemeinsame Grenzgebiet fallenden Teil des anderen Landes haben können und streben Einvernehmen an.

Landesrecht B 312 Loferer Straße, sektorales Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Ausgenommen vom Verbot nach § 1 sind Fahrten mit Lastkraftfahrzeugen, die in den Bezirken Kitzbühel, Lienz, St.Johann i. P. und Zell am See sowie in den Gemeinden Kirchbichl, Söll, Ellmau und Scheffau des Bezirkes Kufstein zumindest überwiegend be- oder entladen werden (Ziel- oder Quellverkehr).

Landesrecht Vereinbarung von Oberösterreich und Salzburg über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet

Artikel III

(1) Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen gemäß Artikel II sind auf Verlangen einer Vertragspartei zur Erarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen gemeinsam zu beraten.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen an diesen gemeinsamen Vorschlägen und Empfehlungen zu orientieren und auf raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger nach Möglichkeit Einfluß im Sinne solcher gemeinsamen Vorschläge und Empfehlungen zu nehmen.

(3) Die Vertragsparteien stimmen überein, daß die Ansiedlung neuer Betriebe und die Schaffung neuer qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze im gemeinsamen Grenzgebiet einen wesentlichen Bereich ihrer Zusammenarbeit bildet. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsparteien im besonderen, auf die in ihren jeweiligen Gebieten tätigen und mit Aufgaben der Betriebsansiedlung betrauten Einrichtungen dahin Einfluß zu nehmen, daß diese bei ihren Maßnahmen zusammenarbeiten und sich dabei an den gemeinsamen Vorschlägen und Empfehlungen im Sinne des Abs. 1 orientieren.

(Anm: LGBl. Nr. 51/1993)

Landesrecht B 312 Loferer Straße, sektorales Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Landesrecht Vereinbarung von Oberösterreich und Salzburg über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet

Artikel IV

Diese Vereinbarung tritt zwei Monate nach ihrer Unterfertigung durch die Vertragspartner in Kraft.

Landesrecht B 312 Loferer Straße, sektorales Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1993 in Kraft.

Landesrecht Vereinbarung von Oberösterreich und Salzburg über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet

Artikel V

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jeder Vertragspartei jederzeit durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Ablauf des Monats wirksam, an dem die Erklärung der anderen Vertragspartei zugegangen ist.

Landesrecht Vereinbarung von Oberösterreich und Salzburg über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet

Artikel VI

Diese Vereinbarung wird in zweifacher Urschrift ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und beim Amt der Salzburger Landesregierung aufbewahrt.

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