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10000118 AT

B 312 Loferer Straße, Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht B 312 Loferer Straße, Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

B 312 Loferer Straße, Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Landesrecht B 312 Loferer Straße, Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Auf der B 312 Loferer Straße von Straßenkilometer 0,00 in der Gemeinde Kirchberg bis Straßenkilometer 49,63 in der Gemeinde Waidring ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr verboten.

Landesrecht B 312 Loferer Straße, Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Vom Verbot nach § 1 ausgenommen sind

Landesrecht B 312 Loferer Straße, Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Landesrecht B 312 Loferer Straße, Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991, 22.00 Uhr, in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft

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