861.21
VSGBOSIPOSFP
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)
Art. 2
1 Subventionsberechtigt sind insbesondere die Errichtung Subventions-
von Brandmauern, Brandunterteilungen und Fluchtwegen sowie der berechtigung
Einbau von Brandmelde- und automatischen Löschanlagen.
und -ansätze
2 Die Subventionen betragen 40% der Erstellungskosten.12
3 Die GVZ setzt die weiteren Bedingungen der Subventionsleis-
tung fest.14