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Art. 2 : Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung (Stiftungsvertrag)

: Stiftungsvertrag
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Art. 2 : Stiftungsvertrag

1 Die vertragschliessenden Parteien sorgen teils durch Aus-

stattung der Stiftung mit einem Stiftungsgut und Zuwendungen an das-

selbe, teils durch Zuschüsse an den Betrieb sowohl für die erstmaligen

wie für die zukünftigen Bedürfnisse der Stiftung, und zwar für

a. Schaffung und Vermehrung der Sammlungen,

b. Unterkunft der Sammlungen,

c. Verwaltung der Stiftung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 92-022 (Art. 2 al. 1 LBNS)
Revision of Federal Law on the Swiss National Library
This article defines the core mandate of the National Library, which is to collect, catalog, preserve, make accessible, and publicize Swiss-related printed materials and other information carriers. The reorganization aims to fulfill this mandate with updated means.