Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.21 MSGLESLSM CH-ZH

Art. 39 : Mittelschulgesetz (MSG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39

10 1 Entscheide der Schulorgane kantonaler Mittelschulen un-

terliegen nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes dem

Rekurs an die für das Bildungswesen zuständige Direktion.

2 Entscheide der nichtstaatlichen Mittelschulen, die kantonal an-

erkannte Ausbildungsabschlüsse anbieten, unterliegen dem Rekurs an

die für das Bildungswesen zuständige Direktion, soweit öffentliches

Recht angewendet wird.

Verordnung

5. Teil: Schluss- und Übergangsbestimmungen

← Art. 38a Mittelschulgesetz (MSG) Art. 40 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →