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171.21 EVKROGCIRGCI CH-ZH

Art. 2 : Entschädigungsverordnung des Kantonsrates (EVKR)

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Art. 2

1 Die Kantonsratsmitglieder erhalten eine jährliche Grund- Entschädi-

entschädigung von Fr. 12000.

gungen

a. Grund-

2 Sie erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld entschädigung

von Fr. 220.

und Sitzungs-

3 Für Sitzungen der Kommissionen oder Subkommissionen während gelder

der Pause der Kantonsratssitzungen wird kein Sitzungsgeld ausbezahlt.

4 Dauert eine Sitzung länger als vier Stunden, entscheidet die Präsi-

dentin oder der Präsident des Kantonsrates oder des jeweiligen Organs

über ein zweites Sitzungsgeld.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

FI.1997.0066 · vd (article 43, alinéa 2, lettre c, de la nouvelle loi du 4 juillet 2000 sur les impôts directs cantonaux (LI))
Single Parent Childcare Expense Deduction Refusal Appeal
Cited in relation to the criteria for single parents under the new law regarding child care deductions.