Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
705.102 CH-VS

Sitzungen und Zeitaufwand

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Wallis
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Die Entschädigungen der Mitglieder der kantonalen Baukommission, welche nicht in der kantonalen Verwaltung tätig sind, für die Sitzungen und den übrigen Zeitaufwand (Studien, Vorbereitungsarbeiten, usw.) werden wie folgt festgelegt

a) pro Tag Fr. 600

b) pro Halbtag Fr. 300

c) pro Stunde Fr. 70

2. Zusätzlich zu den erwähnten Entschädigungen erhalten der Präsident und die Vizepräsidenten der kantonalen Baukommission eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken beziehungsweise von 2'000 Franken.

1. Die Spesen (Reisespesen, Verpflegung, Übernachtung) werden entsprechend dem Beschluss über die Kommissionsentschädigungen vom 18. Juni 2008 festgelegt.

1. Die übrigen Kosten (Porto, Telefonspesen, Kopien usw.) werden nach dem effektiven Aufwand entschädigt.

1. Die Bezahlung der Entschädigungen erfolgt aufgrund von Quartalsabrechnungen, welche durch die Betroffenen gemäss Anweisungen der zuständigen Dienststelle erstellt sowie vom Präsidenten und dem Chef der zuständigen Dienststelle unterzeichnet werden.

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