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Art. 2 Entscheid betreffend den Schutz der Moorlandschaft "Albrun", des Flachmoors "Oxefeld" und des Flachmoors "Blatt" in Binn - Zweck

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Art. 2 Entscheid betreffend den Schutz der Moorlandschaft "Albrun", des Flachmoors "Oxefeld" und des Flachmoors "Blatt" in Binn · Zweck

1. Der Schutz dieses Gebietes bezweckt

a) die ungeschmälerte Erhaltung der Moorlandschaft Albrun, der Flachmoore Oxefeld und Blatt sowie aller anderen Moore mit ihrer speziellen Fauna und Flora;

b) die Erhaltung beziehungsweise Wiederinstandstellung dieses intakten alpinen Tals mit seinen Schwemmebenen, Quellen, Quellmooren, Amphibienlaichgebieten, Becken glazialen Ursprungs, Bachmäandern, Wasserfällen, Felsfluren, dem Halsesee und den Moränenwällen;

c) die Erhaltung der kulturellen Elemente wie der historische Passweg, die traditionellen Alpgebäude, Trockenmauern usw.;

d) schädigende Einwirkungen, im speziellen Trittschäden, zu vermeiden;

e) die Regenerierung gestörter Moorbereiche, sofern sie sinnvoll ist;

f) die Information der Bevölkerung über die Ziele und Werte des Natur- und Landschaftsschutzes.

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