Art. 2 Entscheid betreffend den Schutz der Moorlandschaft "Albrun", des Flachmoors "Oxefeld" und des Flachmoors "Blatt" in Binn - Zweck
Art. 2 Entscheid betreffend den Schutz der Moorlandschaft "Albrun", des Flachmoors "Oxefeld" und des Flachmoors "Blatt" in Binn · Zweck
1. Der Schutz dieses Gebietes bezweckt
a) die ungeschmälerte Erhaltung der Moorlandschaft Albrun, der Flachmoore Oxefeld und Blatt sowie aller anderen Moore mit ihrer speziellen Fauna und Flora;
b) die Erhaltung beziehungsweise Wiederinstandstellung dieses intakten alpinen Tals mit seinen Schwemmebenen, Quellen, Quellmooren, Amphibienlaichgebieten, Becken glazialen Ursprungs, Bachmäandern, Wasserfällen, Felsfluren, dem Halsesee und den Moränenwällen;
c) die Erhaltung der kulturellen Elemente wie der historische Passweg, die traditionellen Alpgebäude, Trockenmauern usw.;
d) schädigende Einwirkungen, im speziellen Trittschäden, zu vermeiden;
e) die Regenerierung gestörter Moorbereiche, sofern sie sinnvoll ist;
f) die Information der Bevölkerung über die Ziele und Werte des Natur- und Landschaftsschutzes.