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451.331 CH-VS

Art. 4 Entscheid betreffend den Schutz des Flachmoors "Mutt" in Raron - Verbote

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Art. 4 Entscheid betreffend den Schutz des Flachmoors "Mutt" in Raron · Verbote

1. Im Schutzgebiet sind verboten

a) Bauten und Anlagen aller Art;

b) die Veränderung der Landschaft durch die Erweiterung von Kulturen, durch Einebnung, Materialablage oder andere mit dem Schutzziel unvereinbare Arbeiten;

c) die Veränderung der hydrologischen Bedingungen durch Drainagen, Wasserentnahme oder Zufuhr von Substanzen, welche die Wasser- oder Bodenqualität negativ beeinflussen;

d) das Ausbringen von Dünger;

e) die Schädigung der Pflanzen- und Tierwelt durch Abbrennen der Vegetation und andere Eingriffe;

f) das Verlassen von Wegen und bestehenden Pfaden und andere Störungen des Gebietes;

g) die Jagd;

h) das Laufenlassen von Hunden (Hunde sind an der Leine zu führen).

2. Im weiteren sind auf offenen Wasserflächen untersagt

a) die Fischerei und die künstliche Fischhaltung;

b) das Befahren mit Booten;

c) das Baden und Schlittschuhlaufen.

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