Art. 4 Entscheid betreffend den Schutz des Flachmoors "Mutt" in Raron - Verbote
Art. 4 Entscheid betreffend den Schutz des Flachmoors "Mutt" in Raron · Verbote
1. Im Schutzgebiet sind verboten
a) Bauten und Anlagen aller Art;
b) die Veränderung der Landschaft durch die Erweiterung von Kulturen, durch Einebnung, Materialablage oder andere mit dem Schutzziel unvereinbare Arbeiten;
c) die Veränderung der hydrologischen Bedingungen durch Drainagen, Wasserentnahme oder Zufuhr von Substanzen, welche die Wasser- oder Bodenqualität negativ beeinflussen;
d) das Ausbringen von Dünger;
e) die Schädigung der Pflanzen- und Tierwelt durch Abbrennen der Vegetation und andere Eingriffe;
f) das Verlassen von Wegen und bestehenden Pfaden und andere Störungen des Gebietes;
g) die Jagd;
h) das Laufenlassen von Hunden (Hunde sind an der Leine zu führen).
2. Im weiteren sind auf offenen Wasserflächen untersagt
a) die Fischerei und die künstliche Fischhaltung;
b) das Befahren mit Booten;
c) das Baden und Schlittschuhlaufen.