Art. 2 Entscheid betreffend den Schutz des Flachmoors "Mutt" in Raron - Zweck
Art. 2 Entscheid betreffend den Schutz des Flachmoors "Mutt" in Raron · Zweck
1. Der Schutz dieses Gebietes bezweckt
a) die Erhaltung dieses wertvollen Feuchtbiotops und die Förderung seiner Pflanzen- und Tierarten, insbesondere jener, welche auf Feuchtstandorte des Talgrundes angewiesen sind;
b) die Verbesserung verarmter oder verschwundener Biotope wie Schilfröhrichte, Grossseggenrieder, Kleinseggenrieder und offene Wasserflächen durch gezielte Bewirtschaftungs-, Wiederherstellungs- und Unterhaltsmassnahmen;
c) die Verhinderung der Verlandung, Verbuschung, Verunreinigung mit schädlichen Substanzen sowie Austrocknung, unter anderem durch das Anlegen von Teichen;
d) die periodische Inventur der Pflanzen- und Tierarten des Gebietes sowie die Überprüfung der physikalisch-chemischen Bedingungen und deren Entwicklung;
e) die Information der Bevölkerung über die Ziele und Werte des Natur- und Landschaftsschutzes.